Das Herzstück der Veränderungen liegt in der Reduzierung der gesetzlichen Pflichtteile und der Erhöhung der frei verfügbaren Quote. Diese Änderung erlaubt es Ihnen, durch die Gestaltung eines Erbvertrags oder Testaments mindestens 50% Ihres Vermögens frei zu verteilen. Insbesondere bei der Vererbung von Immobilien und anderen grossen Vermögenswerten gewinnen diese Neuregelungen an Bedeutung.
Die Pflichtteile, also die Mindestanteile des Nachlassvermögens für Erben, wurden massgeblich verändert. Mit einem Testament können Sie nun freier über den Teil Ihres Erbes verfügen, der nicht durch den Pflichtteilschutz abgedeckt ist. Die Pflichtanteile für Nachkommen wurden von 0,75% auf 0,5% des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert, während der Pflichtteil für Eltern komplett abgeschafft wurde. Der Pflichtteil für den Ehepartner bleibt unverändert bei 50% des gesetzlichen Erbanspruchs.
Die neuen Regelungen bieten besonders für Paare mit Kindern eine erhöhte Flexibilität. Verheiratete Paare profitieren von einer höheren freien Quote, was eine bessere Absicherung des Ehepartners ermöglicht. Auch Stiefkinder können nun besser berücksichtigt werden. Unverheiratete Paare mit Kindern haben die Möglichkeit, 50% des Erbes frei zu verteilen – eine Verdopplung im Vergleich zu vorherigen Regelungen. Unverheiratete Paare ohne Kinder können sogar über den gesamten Nachlass frei verfügen, da die Pflichtteile für Eltern entfallen sind.
Trotz der neuen Regelungen bleibt die Regelung des Konkubinats ausserhalb des Erbrechts. Partnerinnen und Partner haben keinen automatischen Pflichtteilschutz oder gesetzlichen Erbteilanspruch. Daher ist eine vorab festgelegte Nachlassplanung von grosser Bedeutung. Dies gilt besonders für Immobilieneigentümer, um Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden.
Das neue Erbrecht in der Schweiz bringt bedeutende Veränderungen mit sich, insbesondere für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten. Die reduzierten Pflichtteile und die erhöhte freie Quote ermöglichen eine flexiblere Nachlassplanung. Besonders für Paare und Stiefkinder eröffnen sich neue Möglichkeiten. Eine aktive Nachlassregelung ist unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden und Ihr Immobilienvermögen optimal zu sichern.